Allgemeine Geschäftsbedingungen der Antonics GmbH

Geschäfts- und Lieferbedingungen der Antonics GmbH

Rev. 06/2017, Version V07

1. Geltungsbereich

Die Leistungen und Angebote der Antonics GmbH -nachstehend Verkäufer genannt-  erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

2. Angebote und Verkäufe

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Dieses gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Zeichnungen, Datenblätter, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über die Inhalte des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise

Soweit nicht anders vereinbart, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk ohne Verpackung und ohne Mehrwertsteuer. Für Bestellungen mit einem Netto-Auftragswert unterhalb von 200 EUR wird ein Mindermengenzuschlag von 50 EUR erhoben. 

4. Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine oder -fristen, die grundsätzlich unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung usw.) hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen und Lieferungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Teillieferungen gelten hinsichtlich der Gewährleistung (Pkt. 6) als besonderes Geschäft.

Nimmt der Käufer die gekaufte Ware ganz oder teilweise innerhalb der vereinbarten Lieferfrist nicht ab, so können wir von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Eine besondere Prüfung oder Abnahme durch den Käufer oder seinen Beauftragten muss ausdrücklich nach Ort und Zeit vereinbart werden. Die Kosten der Prüfung oder Abnahme gehen zu Lasten des Käufers.
Auch für den Fall, dass wir frachtfrei FOB oder CIF verkauft haben, erfolgt die Beförderung der Ware ab Lieferwerk oder Entfallstelle zum Bestimmungsort, sei es auf dem Land- oder Wasserwege, stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Bei FOB Lieferungen steht uns die Wahl des Transportweges und des Transportmittels zu. 
Ebenfalls gilt für die Lieferung sämtlicher technischer Dokumentationen, wie z.B. Datenblätter, Montageanleitungen, Konformitätserklärungen, die Lieferung ab Werk des Verkäufers als vereinbart. Konkret wird dem Kunden über das digitale Produktdatenblatt per Link der Zugang zur Homepage des Verkäufers mit allen relevanten Download-Links als Holschuld bereitgestellt. 

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Die Wahl der Versandart und des Versandweges wird, wenn nicht anders vereinbart, vom Verkäufer getroffen. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Dieses gilt insbesondere auch bei Teillieferungen.

6. Gewährleistung

Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind: Abweichungen im Rahmen üblicher Toleranzen und Gebräuche, insbesondere Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte nach den einschlägigen DIN-Normen sind uns immer gestattet. Das Wort "ca." vor der Mengenangabe berechtigt uns, bis zu 10 % mehr oder weniger zu liefern. Hinsichtlich einzuhaltender Toleranzen kann Gewähr nur für Produkte übernommen werden, die auf Grundlage vom Käufer eingereichter Zeichnungen gefertigt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen, durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
Die Art und Weise der Gewährleistung bestimmt sich nach den folgenden Maßgaben: a) keine Gewähr kann für lediglich nach Muster / vorgegebenen Produktlösungen gefertigte Produkte übernommen werden. b) Hinsichtlich physikalischer und chemischer Eigenschaften unserer Ware kann Gewähr nur insoweit übernommen werden, wie der ursprüngliche Hersteller dieser Ware selbst Gewähr übernommen hat. c) Die Gewähr ist ausgeschlossen hinsichtlich ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung durch den Käufer oder Dritte, sowie natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verkäufers zurückzuführen ist. d) Für chemische oder physikalische Veränderungen, welche durch den Käufer vorgenommen wurden, kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden e) für offensichtliche Fehler (für einen Fachanwender nachvollziehbar) in Datenblättern kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. f) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Geräte geöffnet werden oder Seriennummern bzw. Aufkleber mit Seriennummern entfernt werden. 
Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Schadensersatzansprüche aus Schlechterfüllung stehen dem Käufer sowohl gegen uns, als auch gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen nur dann zu, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder der Schaden auf einer Verletzung von Hauptleistungspflichten beruht oder wenn eine gravierende Abweichung der Eigenschaftszusicherung vorliegt. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Zusage haften wir nicht für die Tauglichkeit der von uns gelieferten Ware für bestimmte Zwecke.
Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung / Ersatzlieferung beschränkt. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Käufer zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung / Ersatzlieferung, wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen oder geschäftsüblichen Frist Ersatz geliefert hat bzw. die Nachbesserung zweimal erfolglos blieb. Werden Beanstandungen von uns anerkannt, so leisten wir nach unserer Wahl entweder kostenlosen Ersatz gegen Rücklieferung der unbearbeiteten mangelhaften Ware oder vergüten hierfür den Gegenwert. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz – auch aus deliktischer Haftung oder Vertragsstrafen, Vergütung von Löhnen, Fracht oder sonstigen Ausfällen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Mitwirkungspflichten des Käufers

Gelangt der Käufer zu der Kenntnis, dass an einem genehmigungspflichtigen Produkt im Sinne der E1-Typengenehmigung (erkennbar am Logo "E1 im Kreis") Fehler oder Mängel auftreten, ist er verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich an den Verkäufer zu melden. Die Meldung muss schriftlich unter Angabe der Seriennummer bzw. des Lieferscheins an vertriebnoSpam@antonics.de erfolgen. Daraufhin trifft der Verkäufer mit dem Käufer umgehend in Kontakt und prüft, ob dieser Fehler oder Mangel zulassungsrelevant ist und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Für den eventuellen Rücktransport entstehen dem Käufer in dieser Konstellation keine Kosten.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen als Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach seiner Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Käufer ist zur Einziehung solcher Forderungen auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
Rechte aus Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Lieferant im Interesse des Käufers eingegangen ist (z. B. Entgegennahme eines Schecks / Wechsels).

9. Preise – Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den vollen Rechnungsbetrag verfügen kann. Alle Gebühren für den Transfer der Zahlung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Verkäufers sind vom Käufer zu tragen. Im Falle von Schecks / Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck / Wechsel eingelöst und der Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen aus gegebenen Schecks /Wechseln freigestellt ist. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Die Höchstlaufzeit beträgt 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskont- und Wechselspesen sowie Scheckgebühren hat der Käufer zu tragen.

Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks / Wechsel angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

10. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus c.i.c. und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dieses gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Einsatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die dem Verkäufer gegenüber das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Auskünfte und Beratung

Unsere anwendungstechnischen Auskünfte und Beratungen in Wort und Schrift erfolgen nach bestem Wissen, sind aber – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – unverbindlich und befreien unsere Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Waren auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Eine Haftung unsererseits kommt nur unter den Voraussetzungen des Pkt. 9 dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen in Betracht.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilrichtigkeit

Für diese Geschäftbedingungen und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht.

Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Oranienburg bzw. bei höheren Streitwerten Neuruppin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der richtigen Bestimmungen tritt insoweit die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung.